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Als einer der wichtigsten Sozialen Träger in Berlin nehmen wir Kinderschutz sehr ernst. Wir begrüßen, dass seit Einführung des Paragraphen § 8a alle Sozialen Träger zu einer verstärkten Wahrnehmung des Schutzauftrags für Kinder verpflichtet sind. Bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos ziehen wir immer eine erfahrene Fachkraft hinzu. Mehrere Male im Jahr schulen wir außerdem alle Mitarbeitenden aus dem Kinder- und Jugendbereich zum Kinderschutz.

Denn die Abschätzung des Gefährdungsrisikos stellt eine zukunftsbezogene Einschätzung dar. Damit wird auf die Vermeidung weiterer Schädigung und dem damit verknüpften Handlungsauftrag verwiesen. Die Gefährdung des Kindeswohls verweist auf den Schutz vor schädigenden Einflüssen und Lebensbedingungen:

  • Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt
  • Schutz vor emotionaler sowie körperlich-gesundheitlicher Vernachlässigung
  • Schutz vor sexuellem Missbrauch

Unsere geschulten Fachkräfte stehen den Mitarbeitenden, Leitungskräften und Beteiligten im Rahmen des Kinderschutzauftrages beratend zur Seite. Sie fungieren vorwiegend im Rahmen der kollegialen Beratung und unterstützen die Beteiligten im jeweiligen Prozess. Ferner nehmen sie an entsprechenden Hilfekonferenzen im Jugendamt oder anderen Institutionen teil und wirken beratend mit.