Mit unserem Angebot des Hinweisgebersystems wollen wir dem Anspruch des BGB1.I 2023 Nr. 140 zum Hinweisgeberschutzgesetz entsprechen.

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ( HinSchG ) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben 

In Rahmen unseres Hinweisgebersystem können Betroffene unkompliziert Anmerkungen über etwaige Fehlverhalten die unsere Betreuungsangebote betreffen mitteilen.

Hierbei gilt es zu beachten, dass falsche bzw. unbegründete Anschuldigungen hier keinen Platz finden.

Wir behandeln jeden Hinweis streng vertraulich.

Folgende Möglichkeiten zur Hinweisgabe stehen auch Anonym zur Verfügung:

Mail: hinweise@navitas-ggmbh.de

Fon: 030-27875807